Hotel Solution Hub – B2B-Dienstleistungen Stand: September 2026 § 1 Geltungsbereich 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen von Hotel Solution Hub, nachfolgend „HSH“ genannt. 2. HSH erbringt seine Leistungen grundsätzlich gegenüber Hotels, Hotelbetrieben, Unternehmen und sonstigen gewerblichen Kunden. 3. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit im jeweiligen Vertrag nichts anderes vereinbart wird. 4. Individuelle Vereinbarungen zwischen HSH und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Das entspricht auch dem gesetzlichen Vorrang individueller Vertragsabreden. ⸻ § 2 Leistungen von HSH HSH bietet insbesondere folgende Dienstleistungen an: Reservierungsservice * Annahme und Bearbeitung von Reservierungsanfragen * telefonische und schriftliche Reservierungsannahme * Buchungen, Änderungen und Stornierungen * Verfügbarkeits- und Ratenprüfung * Angebotserstellung * Reservierungsadministration * PMS-Pflege Guest Support * Kommunikation mit Gästen * Beantwortung von Fragen zum Aufenthalt * Bearbeitung von Änderungswünschen * Unterstützung bei Sonderwünschen * Weiterleitung bzw. Bearbeitung von Beschwerden Optimierung * Analyse bestehender Reservierungsprozesse * Optimierung von Abläufen * Entwicklung von Standards und Vorlagen * Einsatz geeigneter KI-Tools * Unterstützung bei professioneller Foto- und Videoerstellung * Content-Unterstützung einschließlich Luftaufnahmen, soweit vereinbart Wachstum * Unterstützung im Bereich Social Media * Optimierung des professionellen Internetauftritts * digitale Sichtbarkeit * Content-Unterstützung * Maßnahmen zur Verbesserung von Direktbuchungen Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Einzelvertrag. ⸻ § 3 Vertragsschluss 1. Angebote von HSH sind grundsätzlich freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet werden. 2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von HSH oder durch die Annahme eines Angebots durch den Kunden zustande. 3. Umfang, Beginn, Vergütung und gegebenenfalls Mindestlaufzeit der Leistungen werden im jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag festgelegt. ⸻ § 4 Mitwirkungspflichten des Kunden Der Kunde stellt HSH alle Informationen, Zugangsdaten, Ansprechpartner und sonstigen Unterlagen zur Verfügung, die für die vereinbarten Leistungen erforderlich sind. Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass HSH die notwendigen Berechtigungen für die vereinbarte Nutzung von PMS-, Buchungs-, Kommunikations- oder sonstigen Systemen erhält. Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Informationen richtig und vollständig sind. Verzögerungen, die aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zulasten von HSH. ⸻ § 5 PMS, Buchungssysteme und Drittanbieter HSH kann im Rahmen der vereinbarten Leistungen mit PMS, Channel Managern, Buchungsplattformen, E-Mail-Systemen und anderen technischen Systemen des Kunden arbeiten. HSH ist nicht Betreiber oder Hersteller dieser Systeme. Für technische Störungen, Ausfälle oder Änderungen von Drittanbietersystemen haftet HSH nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und soweit HSH diese zu vertreten hat. ⸻ § 6 Reservierungen und Vertragsverhältnis mit Gästen HSH unterstützt den Kunden bei der Bearbeitung von Reservierungen und Gästekontakten. Der eigentliche Beherbergungsvertrag kommt grundsätzlich zwischen dem jeweiligen Hotel und dem Gast zustande. HSH wird durch die Erbringung des Reservierungsservices grundsätzlich nicht selbst Vertragspartner des Gastes. Abweichende Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. ⸻ § 7 Vergütung Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Einzelvertrag. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Leistungen werden nur berechnet, wenn diese beauftragt oder im jeweiligen Vertrag vorgesehen sind. ⸻ § 8 Rechnungsstellung und Zahlung Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. HSH ist bei Zahlungsverzug berechtigt, die weitere Leistungserbringung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und des jeweiligen Vertrags einzuschränken oder vorübergehend auszusetzen. ⸻ § 9 Laufzeit und Kündigung Die Laufzeit eines Vertrags ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Ist keine feste Laufzeit vereinbart, kann der Vertrag mit einer Frist von [z. B. 4 Wochen zum Monatsende] gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für individuelle Verträge können abweichende Kündigungsfristen vereinbart werden. ⸻ § 10 Vertraulichkeit HSH verpflichtet sich, vertrauliche Informationen des Kunden, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für: * interne Betriebsabläufe * Preise und Konditionen * Zugangsdaten * Gästeinformationen * Reservierungsdaten * interne Auswertungen * Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort, soweit dies gesetzlich zulässig und erforderlich ist. ⸻ § 11 Datenschutz und personenbezogene Daten Soweit HSH im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, werden die Parteien die datenschutzrechtlich erforderlichen Vereinbarungen treffen. Je nach konkreter Tätigkeit kann insbesondere ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich sein. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm übermittelten bzw. zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verantwortlich, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. ⸻ § 12 Haftung HSH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet HSH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in dem gesetzlich zulässigen Umfang. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. ⸻ § 13 Höhere Gewalt und Störungen HSH haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die auf Ereignissen beruhen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von HSH liegen. Hierzu können insbesondere gehören: * Ausfälle von Internetverbindungen * technische Störungen von Drittanbietern * Ausfälle von PMS- oder Buchungssystemen * Stromausfälle * außergewöhnliche Ereignisse * behördliche Maßnahmen Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. ⸻ § 14 Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte Individuell für den Kunden erstellte Texte, Vorlagen, Konzepte, Prozesse oder sonstige Arbeitsergebnisse dürfen vom Kunden im Rahmen des vereinbarten Vertragszwecks genutzt werden. Weitergehende Nutzungsrechte, insbesondere die Übertragung an Dritte oder die kommerzielle Weiterverwertung außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. ⸻ § 15 Änderungen der Leistungen HSH kann seine Leistungen weiterentwickeln und an technische oder organisatorische Veränderungen anpassen. Änderungen des vereinbarten wesentlichen Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung des Kunden. ⸻ § 16 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. ⸻ § 17 Schlussbestimmungen Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann als Gerichtsstand der Sitz von HSH vereinbart werden, soweit gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.